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Was sind Selbsthilfegruppen?

Selbsthilfegruppen

von A-Z

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Kontakt zur KISS

Veranstaltungshinweise

 

Spendenkonto der KISS
Kto.-Nr. 11099
bei der Kasseler Sparkasse
(BLZ 52050353)

 

 

 

 

Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen

 

1. Gesetzliche Krankenkassen

Selbsthilfegruppen mit Themen rund um die Gesundheit (Chronische Erkrankungen und Behinderungen), die älter als ein Jahr sind, 6 oder mehr Mitglieder haben, sich regelmäßig treffen und offen für Neue sind, können Anträge auf Pauschalförderung nach §20c SGB V  bei der Gemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen Hessen stellen.  Antragsfrist ist am 31. März 2012.

 

Erläuterungen und Antragsformular hier downloaden:

Anerkannte Krankheitsbilder

Voraussetzungen für Selbsthilfegruppen

Erläuterungen Pauschalförderung

Ergänzung der Erläuterungen für 2012

Antrag Pauschalförderung 2012

 

Projektförderung individuell

Es können auch bestimmte Projekte individuell von einzelnen Krankenkassen gefördert werden (Individualförderung). Siehe hierzu die unten stehenden Erläuterungen von AOK, VdEK (Verband der Ersatzkrankenkassen) und des BKK Landesverbandes Hessen.

Die AOK in Bad Homburg nimmt alle Projektförderanträge für die AOK Hessen entgegen.

Der VdEK-Landesverband in Frankfurt nimmt für einige der Ersatzkassen die Projektförderanträge entgegen, andere Ersatzkassen wollen die Anträge selbst bearbeiten (s. u. Liste der Ersatzkassen für Anträge an einzelne Kassen).

Das BKK Regionalbüro Nordhessen in Kassel nimmt die Anträge für alle im BKK-Landesverband Hessen organisierten BKKs entgegen. Auch hier gibt es BKKs, die direkt angesprochen werden wollen. (Siehe Liste der BKKs in Hessen).

 

Über Ausnahmen und Einzelheiten muss man "individuell" verhandeln. Es gibt keine Antragsfristen. Grundsätzlich gilt, je früher im Jahr, desto besser.

 

Erläuterungen VdEK zu Projekten

Projektantrag VdEK

Liste der Ersatzkassen für Anträge an einzelne Kassen

  Erläuterungen AOK zu Projekten

Projektantrag AOK

Projektantrag BKK

Liste der BKKs in Hessen

 

 2. Förderrat der Kasseler Selbsthilfegruppen

Alle Projekte von Selbsthilfegruppen, die nicht von Krankenkassen gefördert werden, können aus dem Topf des Förderrates einen Zuschuss erhalten. Hierzu zählen alle Projekte von Gruppen, die kein Gesundheitsthema haben oder noch kein Jahr alt sind, sowie generell Projekte von allen Gruppen wie Kosten für Fortbildungen, Seminar- und Kongresskosten für Selbsthilfegruppenleiter/innen, die Teilnahme an Arzt-Patienten-Seminaren und die Bezuschussung von Fahrten zu Zielen, die für die Selbsthilfegruppenarbeit interessant sind. Bedingung ist stets, dass die Projekte im Zusammenhang mit der Arbeit der Selbsthilfegruppe stehen und keinen reinen Freizeitcharakter haben. Maximale Förderhöhe: pro Gruppe im Jahr 500 Euro. Anträge gibt es bei KISS. Der Antrag kann nur im Vorhinein gestellt werden.

Die nächste Sitzung des Förderrats findet am Montag, 27. Februar 2012, 18 Uhr statt.

Weitere Infos zum Förderrat

(Satzung, Antrag, Mitglieder, nächste Sitzung usw.)

 

3. Land Hessen

Die finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen des Landes Hessen wurden im Zuge der Sparmaßnahmen "Operation Sichere Zukunft" für das Jahr 2004 auf Null zusammengestrichen.