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Was sind Selbsthilfegruppen?

Selbsthilfegruppen

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Spendenkonto der KISS
Kto.-Nr. 11099
bei der Kasseler Sparkasse
(BLZ 52050353)

 

 

 

 

Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen

 

1. Gesetzliche Krankenkassen

Selbsthilfegruppen mit Themen rund um die Gesundheit (Chronische Erkrankungen und Behinderungen), die älter als ein Jahr sind, können Anträge auf Pauschalförderung nach §20c SGB V  bei der Gemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen Hessen stellen.  Antragsfrist: 31. März 2009.

Alle Selbsthilfegruppen, die bereits gefördert wurden, erhalten die neuen Antragsformulare 2009 Mitte Dezember per Post. Neue Antragsteller können die Formulare dann zeitnah von dieser Seite abrufen.

Anerkannte Krankheitsbilder

Voraussetzungen für Selbsthilfegruppen

Erläuterungen Pauschalförderung

Antragsformular Pauschalförderung 2010

 

Es können auch bestimmte Projekte finanziell gefördert werden. Siehe hierzu Erläuterungen des VdAK, die auch für die anderen Kassen die grobe Richtung vorgeben. Über Ausnahmen und Einzelheiten muss man verhandeln.

Für die Antragstellung muss man sich grundsätzlich an die Einzelkassen wenden (BKK u.a.). Bei AOK und VdEK/AEV Hessen (Verband der Ersatzkrankenkassen) gibt es eine zentrale Stelle für die Entgegennahme von Anträgen.  

Erläuterungen VdEK zu Projekten

Projektantrag VdEK

  Erläuterungen AOK zu Projekten

Projektantrag AOK

Projektantrag BKK

Liste der BKKs in Hessen

 

Die AOK hat in 2010 Sonderfördermittel für Projekte von Elternselbsthilfegruppen bereitgestellt:

Erläuterungen

Sonderprojektantrag

 

 

 2. Förderrat der Kasseler Selbsthilfegruppen

Alle Projekte von Selbsthilfegruppen, die nicht von Krankenkassen gefördert werden, können aus dem Topf des Förderrates einen Zuschuss erhalten. Hierzu zählen alle Projekte von Gruppen, die kein Gesundheitsthema haben oder noch kein Jahr alt sind, sowie generell Projekte von allen Gruppen wie Kosten für Fortbildungen, Seminar- und Kongresskosten für Selbsthilfegruppenleiter/innen, die Teilnahme an Arzt-Patienten-Seminaren und die Bezuschussung von Fahrten zu Zielen, die für die Selbsthilfegruppenarbeit interessant sind. Bedingung ist stets, dass die Projekte im Zusammenhang mit der Arbeit der Selbsthilfegruppe stehen und keinen reinen Freizeitcharakter haben. Maximale Förderhöhe: pro Gruppe im Jahr 500 Euro. Anträge gibt es bei KISS. Der Antrag kann nur im Vorhinein gestellt werden.

Die nächste Sitzung des Förderrats findet am Dienstag, 24. August, 18 Uhr statt.

Weitere Infos zum Förderrat

(Satzung, Antrag, Mitglieder, nächste Sitzung usw.)

 

3. Land Hessen

Die finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen des Landes Hessen wurden im Zuge der Sparmaßnahmen "Operation Sichere Zukunft" für das Jahr 2004 auf Null zusammengestrichen.