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Was sind Selbsthilfegruppen?

Selbsthilfegruppen

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Letzte Aktualisierung

am: 08. 01. 2005

 

Spendenkonto der KISS
Kto.-Nr. 11099
bei der Kasseler Sparkasse
(BLZ 52050353)

 

 

Förderrat und Selbsthilfefonds der Kasseler Selbsthilfegruppen

 

Der Förderrat

 

Zusammensetzung

Der Förderrat besteht aus sechs Vertreter/innen der  Selbsthilfegruppen. aus Stadt und Landkreis Kassel. Sie werden von der Vollversammlung der Kasseler Selbsthilfegruppen (Selbsthilfeplenum) für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied innerhalb der Wahlperiode aus, kann der Förderrat eine/n Nachrücker/in (aus der Liste der Wahlkandidaten) bestimmen.

 

Aufgaben:

Der Förderrat unterstützt die Arbeit der Selbsthilfegruppen in Stadt und Landkreis Kassel.

Der Förderrat entscheidet über die sachgerechte Vergabe der Mittel des Selbsthilfefonds zur finanziellen Unterstützung der Selbsthilfegruppen in Stadt und Landkreis Kassel.

Er berät die KISS in allen Fragen der Selbsthilfe.

Die Mitglieder des Förderrats  tragen zur Verbreitung des Gedankens der Selbsthilfe in der Öffentlichkeit bei, hierzu gehört auch die Einwerbung von Sponsorengeldern für den Selbsthilfefonds.

 

Anbindung:

Die Geschäftsführung des Förderrats wird von der KISS wahrgenommen. Die KISS organisiert die Wahlen zum Förderrat im Selbsthilfeplenum. Sie lädt zu den regulären Sitzungen des Förderrats ein und bereitet anstehende Anträge an den Selbsthilfefonds zur Beratung und Entscheidung vor. KISS teilt den Antragstellern die Entscheidung schriftlich mit und überwacht die Auszahlung der Beträge, die über das Gesundheitsamt der Stadt Kassel , dem die KISS zugeordnet ist, erfolgt. Die KISS überwacht die Spendeneingänge des Selbsthilfefonds und teilt den aktuellen Kontostand in den Förderratssitzungen mit.

 

Sitzungsordnung:

Der Förderrat tagt ca. sechs mal im Jahr in nichtöffentlichen Sitzungen. Er kann zusätzlich einberufen werden, wenn Entscheidungen über Fördermaßnahmen anstehen, die wegen Art und Umfang keinen Aufschub rechtfertigen.

 

Der Förderrat ist mit Anwesenheit von drei Mitgliedern beschlussfähig. Der/die Leiter/in von KISS nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Förderrats teil. Er/sie berät die Mitglieder bei der Beschlussfassung zu Anträgen an den Selbsthilfefonds, beteiligt sich jedoch nicht an der Abstimmung. Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst.

 

Das Gesundheitsamt Region Kassel, dem die KISS zugeordnet ist, hat ein Vetorecht, auch nach Erteilen einer Bewilligung durch den Förderrat, wenn ein Beschluss gegen die Förderrichtlinien verstößt. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, ist eine schriftliche Erklärung an den Förderrat zu richten. Gegebenenfalls wird gemeinsam über den Antrag neu entschieden. Die Empfehlungen des Förderrats haben hierbei grundsätzlich Priorität, soweit sie den Förderrichtlinien entsprechen.

 

Mitglieder des Förderrats müssen sich des Stimmrechts enthalten, wenn die von ihnen vertretene Gruppe einen Antrag stellt.

 

  

Der Selbsthilfefonds

 

Der Förderrat der Selbsthilfegruppen aus Stadt und Landkreis Kassel gewährt den Kasseler Selbsthilfegruppen auf Antrag finanzielle Unterstützung aus dem Selbsthilfefonds, sofern keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und nachgewiesen wird, dass die finanzielle Förderung wirtschaftlich notwendig ist.

 

Zielgruppe:

Selbsthilfegruppen werden definiert als ein Zusammenschluss Gleichbetroffener, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung eines sozialen oder psychischen Problems, einer Erkrankung oder Behinderung in regelmäßigen Treffen richten. Die Aktivitäten der Gruppe sind vorrangig auf die eigenen Mitglieder gerichtet, Dienstleistungsangebote nach Außen sind möglich, aber nicht das Hauptziel. Die Aktivitäten der Gruppe müssen den demokratischen Prinzipien unserer Gesellschaftsordnung entsprechen. Das Engagement in der Gruppe ist grundsätzlich ehrenamtlich und nicht auf kommerzielle Zwecke gerichtet. Selbsthilfegruppen können sowohl informelle Zusammenschlüsse als auch eingetragene Vereine sein.

 

Keine Selbsthilfegruppen sind somit:

Gruppen, die von professionellen Kräften  angeleitet werden  (inkl. ABM-Kräfte)

Gruppen, die unselbständig einer Institution angegliedert sind

Gruppen mit überwiegend gesellschaftspolitischen oder religiösen Zielen

Sport, Freizeit- und Kulturvereine

Selbsthilfegruppen, die sich zu Vereinen oder Dachverbänden mit hauptamtlichen Mitarbeiter/innen entwickelt haben, sind Selbsthilfeorganisationen, bzw. Interessenverbände. Sie werden vom Selbsthilfefonds nicht unterstützt.

 

Als Selbsthilfegruppen in Stadt und Landkreis Kassel werden grundsätzlich die Gruppen verstanden, die in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel tagen. Überregional tätige Selbsthilfegruppen, die nicht in Kassel tagen, gehören zum Förderkreis, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder aus Stadt und Landkreis Kassel kommt.

 

Geförderte Maßnahmen:

Starthilfe bei Neugründungen

Sachkosten  (die in engem Zusammenhang mit dem Gruppenzweck stehen)

Aktionen, Projekte, Veranstaltungen

Öffentlichkeitsarbeit

Fortbildungsveranstaltungen

Honorar- u. Reisekosten für Referent/innen

Informationsreisen (in besonders begründeten Fällen)

Die Maßnahmen müssen in engem Zusammenhang mit den Selbsthilfeaktivitäten der Gruppe stehen.

 

Nicht gefördert werden Kopier- und Portokosten, da KISS hierfür den Selbsthilfegruppen jährlich ein bestimmtes kostenloses Kontingent zur Verfügung stellt. Auch Bewirtungskosten sind ausgenommen.

 

Förderhöhe:

Auf finanzielle Förderung durch den Selbsthilfefonds besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderhöhe ist grundsätzlich davon abhängig, inwieweit dem Selbsthilfefonds Mittel zur Verfügung stehen. Die Fördergelder werden nur nachrangig vergeben, d.h. Anträge an andere Geldgeber sind vorrangig zu stellen. Der Förderrat prüft die wirtschaftliche Notwendigkeit der Mittel und behält sich vor, zur Unterstützung des Selbsthilfegedankens mittels einer finanziellen Eigenbeteiligung Maßnahmen auch nur anteilig zu fördern. Eine Selbsthilfegruppe kann im Jahr bis maximal 500 Euro aus dem Selbsthilfefonds erhalten. Die Starthilfe bei Neugründungen beträgt maximal 50 Euro.

Antrag- und Bewilligungsverfahren

Anträge sind vor Entstehen der Kosten auf dem von KISS herausgegebenen Antragsformular an den Förderrat über KISS zu richten. Der Antrag muss enthalten: Name der Gruppe, Höhe der beantragten Mittel, Verwendungszweck, kurze Beschreibung des Vorhabens, andere anteilige Finanzierungen, Erklärung über die wirtschaftliche Notwendigkeit der Mittel, Bankverbindung.

 

Bestehen Unklarheiten in der Antragstellung, kann KISS bzw. der Förderrat die entsprechende Gruppe auffordern Angaben nachzureichen oder den Antrag in einer Förderratssitzung persönlich zu erläutern. Bestehen insbesondere bei großen Gruppen Unklarheiten bezüglich der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Förderung, kann der Förderrat einen Finanzbericht des laufenden Jahres als Nachweis anfordern. (Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, sowie Finanzplanung). Nachweislich falsche Angaben im Antrag, die sich auf die Förderhöhe auswirken, führen zur kompletten Antragsablehnung.

 

Der Förderrat entscheidet in ca. zweimonatlichen Abständen über die eingegangenen Anträge gemäß den Förderrichtlinien. Die Entscheidung des Förderrats wird dem/der Antragsteller/in von KISS schriftlich mitgeteilt.

 

Ist der/die Antragsteller/in mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann der Förderrat die entsprechende Gruppe zu einer seiner Sitzungen einladen. Nach gegenseitiger Erörterung der Gründe kann der Beschluss überarbeitet werden.

 

Die finanziellen Fördermittel werden ausschließlich auf dem Bankweg überwiesen. Zu diesem Zweck kann ein Gruppenkonto oder das Konto der Gruppenleitung verwendet werden.

 

Bewilligte Gelder werden ausschließlich nach Vorlage anerkannter Originalbelege überwiesen. Dies sind Quittungen, aus denen die Zahlung des Betrags hervorgeht  oder Rechnungen mit Überweisungsbeleg. Die Prüfung der Belege/Quittungen erfolgt durch die KISS.

 

Öffentlichkeit:

Einmal jährlich informiert die KISS im Selbsthilfe-Rundbrief über die Vergabe der Mittel des Selbsthilfefonds. Dabei sind die Höhe der gezahlten Fördermittel und der Name der Gruppe zu nennen.